DER I. KONGRESS DES DAV-SPANIEN FÄLLT ZEITLICH ZUSAMMEN MIT DEM PROZESSBEGINN GEGEN BALTAZAR GARZÒN WEGEN RECHTSBEUGUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER AUFKLÄRUNG DER VERBRECHEN WÄHREND DER FRANCO-DIKTATUR
Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofes hat im Beschluss vom 28. November den Prozessbeginn gegen den Richter Baltazar Garzón für den 24. Januar festgelegt, was mit dem ersten Kongress des
DAV-Spanien zusammenfällt. Es handelt sich um eine angebliche Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Aufklärung der Verbrechen und Verschwinden von Menschen während der Franco-Diktatur.
Mit dem Thema des ersten Kongresses, über das die renommierten Gäste diskutieren werden– wie der ehemalige Richter des Obersten Gerichtshofes Spaniens José Antonio Martín Pallín oder der Bundesrichter des Obersten Gerichtshofes Argentiniens – wird die angebliche Politisierung der Justizverwaltung analysiert, die eigentlich zeitlich mit dem Beginn eines der gegen Baltazar Garzón anhängigen Prozesse zusammenfällt.
Der Richter hat versucht, dem Schicksal der während des spanischen Zivilkrieges verschwundenen Personen mit dem Argument nachzugehen, dass solche Verbrechen nicht verjähren.
Die Staatsanwaltschaft vertrat jedoch die Meinung, dass diese Verbrechen unter das Amnestiegesetz von 1977 fallen würden, das zu Beginn des spanischen Übergangs zur Demokratie verabschiedet wurde.
Auf die Anklagebank wird sich Garzón am 17. Januar auch zum anderen Anlass setzten müssen, wenn es um eine weitere Anklage wegen illegaler Lauschangriffe in einer von seinen Ermittlungen gehen wird. Garzón wird vorgeworfen, die Telefongespräche zwischen den korruptionsverdächtigen Personen und deren Anwälten abhören zu lassen.
Darüber hinaus wird gegen den spanischen Richter durch den Obersten Gerichtshof in einem dritten Fall ermittelt. Dabei geht es um die indirekten Geldzahlungen durch die Banco Santander für die Konferenzen über Terrorismus, die im New York 2005 und 2006 stattfanden.
» I. Kongress DAV-Spanien in Berlin am 24.01.2012