Der Fall Baltazar Garzón: Die Bürokratisierung der Justiz

März 29, 2012  | by Gülpen Garay

Vor dem Hintergrund der Anklagen ge- genüber dem spanischen Untersu- chungsrichter Baltazar Garzón wegen Rechtsbeugung in drei Fällen suchte der erste Kongress des neu gegründeten Deutschen Anwaltvereins Spanien am 24. Januar 2012 eine Antwort auf die Frage: „Die Justiz: ein verlorener Fall?“. In der Podiumsdiskussion im Plenarsaal des OVG Berlin-Brandenburg warf Raúl Zaffaroni, Richter am Obersten Argenti- nischen Gerichtshof, der spanischen Ju- stiz Bürokratisierung vor. Martín Pallín, ehemaliger Richter des Obersten Spani- schen Gerichtshofs, sprach von einer Verschwörung gegen Garzón.

Garzón, das Weltgewissen

1998 wurde der Untersuchungsrichter Baltazar Garzón weltweit bekannt, als er Augusto Pinochet durch einen Haftbe- fehl für 500 Tage in Großbritannien unter Hausarrest stellen ließ. Dem Ex-Diktator wurden schwerste Menschenrechtsver- letzungen an spanischen Bürgern während der Militärdiktatur in Chile vor- geworfen. Nun sitzt der Richter selbst auf der Anklagebank; wegen des Vor- wurfes der Rechtsbeugung in drei Fäl- len. Aber es ist nicht die Staatsanwalt- schaft, die ihn anklagte, sondern ultra- rechte Gruppierungen, die die Auf- klärung von Verbrechen aus der Zeit der Franco-Diktatur im Rahmen einer Popu- larklage verhindern wollen.

Fehlurteil des Obersten Gerichtshofs

Im dritten Fall, dem sogenannten Fall „Gürtel“, wurde Garzón im Februar 2012 auf Grund einer Privatklage verurteilt; die Richter des Obersten Gerichtshofs sahen es als erwiesen an, dass Garzón das Abhören der Gespräche zwischen Untersuchungshäftlingen und ihren An- wälten in dem Wissen anordnete, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Neben einer Geldstrafe muss der 56-Jährige Garzón ein 11-jähriges Berufsverbot über sich ergehen lassen, was das vor- läufige Ende seiner Karriere bedeutet. Im Fall „Gürtel“ versuchte Garzón, ein korruptes Netzwerk aus Unternehmern und Politikern der regierenden konser- vativen Volkspartei Partido Popular (PP) aufzudecken.

Er rechtfertigt die Abhöraktionen damit, dass davon ausgegangen werden mus- ste, dass die Anwälte während des Ge- fängnisbesuches von den inhaftierten Verdächtigen Anweisungen zum Geld- waschen erhielten. Garzón konnte sich dabei auf Artikel 51 Absatz 2 des spani- schen Strafvollzugsgesetzes Ley Orgá- nica General Penitenciaria (LOGP) stüt- zen:

Die Verständigungen des Inhaftierten mit dem Strafverteidiger [...] dürfen nicht unterbrochen werden oder an ih- nen teilgenommen werden, es sei denn durch richterliche Anordnung und bei Verdacht auf Terrorismus. (Überset- zung durch R.Z.)

Die Frage, um die sich alles dreht: ist das „und“ zwischen richterlicher Anord- nung und Verdacht auf Terrorismus ku- mulativ oder alternativ zu verstehen. Be- darf es also für das Abhören des Straf- verteidigers als Voraussetzung: entwe- der einer richterlichen Anordnung oder eines Terrorverdachts; oder aber müs- sen richterliche Anordnung und Terror- verdacht gleichzeitig vorliegen.

Eine vom spanischen Verfassungsge- richt entwickelte verfassungsrechtliche Doktrin, wonach beide Voraussetzun- gen kumulativ vorliegen müssen, gibt es entgegen der Behauptung des Obersten Gerichtshofs im „Gürtel“-Urteil nicht (STS 79/2012). 1983 hatte das Verfas- sungsgericht ausdrücklich ein alternati- ves Verhältnis angenommen (STC 73/1983); circa zehn Jahre später dann ein kumulatives Verhältnis festgestellt, wobei es in dem Fall um die Ausgangs- frage ging, ob auch bei Terrorverdacht eine richterliche Anordnung vorliegen müsse, was bejaht wurde (STC 183/1994); mit dieser Entscheidung blieb die Frage offen, ob das im Ergeb- nis heißt, dass in allen Fällen – also auch in solchen ohne Terrorverdacht – eine richterliche Anordnung zum Abhören ausreicht. Im Jahr 1998 hat das Verfas- sungsgericht das kumulative Verhältnis von hinten aufgezäumt, indem es in den Entscheidungsgründen ausdrücklich feststellte, dass bei Terrorverdacht und „außerdem“ richterlicher Anordnung ab- gehört werden dürfe (STC 58/1998). Bei dieser letzten, genauso wie bei der ersten Entscheidung 1983, handelt es sich jedoch um obiter dicta, da den jeweils zu entscheidenden Fällen Streitgegen- stände zu Grunde lagen, für die diese beiläufigen Bemerkungen zum Verhält- nis von Terrorverdacht und richterlicher Anordnung irrelevant waren.

Die enge Interpretation im Jahr 1998, dass Terrorverdacht und „außerdem“ eine richterliche Anordnung zur Ab- hörung nötig sei, entfaltet also keine Bindungswirkung für die Instanzge- richte. In Verfassungsgerichtsentschei- dungen haben nur die Entscheidungs- formeln und die sie tragenden Gründe Bindungswirkung. Wenn auch beiläufige Bemerkungen Bindungswirkung hätten, würde das Verfassungsgericht dem Ge- setzgeber vorgreifen und somit gegen das Demokratieprinzip verstoßen, da die Verfassungsrichter anderenfalls unab- hängig von der anhängigen Rechtsfrage willkürlich über verfassungsrechtliche Abwägungsentscheidungen mit Geset- zeskraft befinden könnten.

Somit war weder der Oberste Gerichts- hof noch der Untersuchungsrichter Gar- zón an das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1998 gebunden. Der Oberste Gerichtshof hätte sich bei seiner Verurteilung Garzóns wegen Rechtsbeugung also nicht auf die ver- meintliche verfassungsgerichtliche Dog- matik aus dem Jahr 1998 stützen dür- fen. An die eigenmächtige Interpretation des Obersten Gerichtshofs ist Garzón jedenfalls wegen des verfassungsrecht- lichen Grundsatzes der Unabhängigkeit des Richters nicht gebunden und wegen seiner vertretbaren abweichenden Auf- fassung nicht zu verurteilen.

Bürokratisierung der Justiz

Bei der Podiumsdiskussion bezeichnete Prof. Dr. Raúl Zaffaroni die Anklagen ge- gen Garzón als „Justizskandal“, der darin bestünde, dass andere Richter in Spanien durch diese Prozesse einge- schüchtert würden. Aus Angst, den glei- chen Repressionen wie Garzón ausge- setzt zu sein, machten sie in der tägli- chen Arbeit keinen Gebrauch mehr von ihrem Entscheidungsspielraum.

Zaffaroni versuchte, die aktuellen Ge- schehnisse in Spanien institutionell- strukturell zu erklären. Die Erforschung der Gerichtsbarkeit sei sowohl in der Rechtswissenschaft, als auch in der Po- litikwissenschaft bislang vernachlässigt worden. In ihren Extremformen ließen sich zwei Modelle unterscheiden: das nordamerikanische Modell, in dem die einzelnen Gerichte und Instanzen hori- zontal zueinander aufgestellt seien und das französisch-napoleonische Modell, das sich durch seine vertikal-hierarchi- sche Gerichtsorganisation auszeichnen würde. Dies erkläre sich aus der Ge- schichte, in der im Verhältnis von Recht- sprechung und Gesetzgebung je andere Prioritäten gesetzt worden seien: Ziel der nordamerikanischen Revolution war die Befreiung von der britischen Krone; Ziel der französischen Revolution hinge- gen die Abschaffung der gesellschaftlichen Stratifikation; in Frankreich hätte große Skepsis gegenüber der Richter- schaft geherrscht, die von den alten Eli- ten gestellt worden sei: Daher sollten die Gerichte vom Gesetzgeber kontrol- liert werden, was u.a. zur Einrichtung ei- nes Kassationsgerichtshofes durch das Parlament geführt habe. Die Gesetze sollten so eindeutig wie möglich ausge- staltet werden, so dass den Richtern kein eigener Spielraum verbleiben konnte. Zur besseren Kontrolle sei die Richterschaft streng hierarchisch orga- nisiert worden. In Nordamerika hätte man hingegen, so Zaffaroni, nach der Befreiung von den Briten vor allem die Kontrolle über die politische Macht er- reichen wollen, weshalb die Judikative durch die Einrichtung des Supreme Court die Kontrollbefugnis über den Ge- setzgeber erhielt.

Nach dem II. Weltkrieg hätte sich auch in Europa weitgehend das nordamerika- nische Modell durchgesetzt. Nun sehe Zaffaroni in der jüngsten spanischen Entwicklung ein Rückschritt zum hierar- chischen, bürokratischen Modell der Gerichtsorganisation, in dem die Unab- hängigkeit des Richters insbesondere nach innen verloren zu gehen drohe. Zur Verhinderung der Bürokratisierung der Justiz schlug Zaffaroni einen steten Wechsel von justizieller und wissen- schaftlicher Arbeit der Richterschaft vor. Durch eine Verankerung auch im Wis- senschaftssystem sei die Unabhängig- keit des Richters von einer einzigen herrschenden Meinung am ehesten ge- währleistet. Kein Richter sei apolitisch; Ziel müsse daher die Gewährleistung ei- nes Meinungspluralismus im Rechtssy- stem sein, der durch kreative Anregun- gen aus der Wissenschaft durch seine eigene Dynamik erhalten bleiben könnte.

Verschwörung gegen Garzón

Wegen der Anordnung der Exhumierung von Massengräbern aus der Zeit der Franco-Diktatur, wurde Garzón in ei- nem dritten Prozess wegen Rechtsbeu- gung angeklagt, weil er mit dieser An- ordnung gegen das spanische Amne- stiegesetz von 1977 verstoßen haben soll. Der ehemalige Richter des Ober- sten Spanischen Gerichtshofs Prof. Dr. José Antonio Martín Pallín war darum bemüht, die juristische Auffassung Gar- zóns in Bezug auf das spanische Amne- stiegesetz als juristisch vertretbar dar- zustellen. Die Diskutanten waren sich ei- nig, dass es im Fall Garzón nicht um richtige oder falsche juristische Meinun- gen ginge, sondern nur um vertretbare oder unvertretbare Ansichten. Auch nach der Rechtsprechung des Obersten Spanischen Gerichtshofs käme Rechts- beugung nur in Betracht, wenn der in Frage stehende Richterspruch nicht ver- tretbar sei.

Das spanische Amnestiegesetz enthält kein Verbot der Verbrechensaufklärung. Aber selbst wenn man ein solches Ver- bot hineinlesen wollte, hätte Garzón das Amnestiegesetz aus verfassungsrechtli- chen Gründen nicht anwenden dürfen, da es ein vorkonstitutionelles Gesetz sei, das gegen internationale Men- schenrechtsvertrge verstieße, so Pallín. Vorkonstitutionelle Gesetze, die gegen die Verfassung, hier Artikel 10, ver- stießen, könnten von jedem Richter un- angewendet bleiben. Im Fall der Verbre- chen aus der Franco-Vergangenheit müsste die Anwendung des Amnestie- gesetzes sogar zwingend unterbleiben, weil die staatlichen Institutionen aus den Internationalen Menschenrechtsverträ- gen verpflichtet seien. Der Menschen- rechtsausschuss der Vereinten Nationen hatte Spanien bereits 2009 aufgefordert, sein Amnestiegesetz aufzuheben, weil Amnestiegesetze grundsätzlich men- schrechtswidrig seien; im Fall Spaniens hätten die Opfer ein Recht auf gerichtli- che Aufklärung der Verbrechen aus der Zeit des Bürgerkrieges und der ansch- ließenden Franco-Diktatur. Pallín zeigte damit auch auf, dass es gar nicht die freie Entscheidung von Garzón gewesen wäre, Ermittlungen einzuleiten; er viel- mehr einer Pflicht aus völkerrechtlichen Verträgen nachgekommen sei. Das ver- leitet Pallín zur Annahme, dass man sich gegen Garzón verschworen hätte; denn die bloße Rechtsanwendung unter Ein- haltung des richterlichen Entschei- dungsspielraums könne nicht als straf- bare Rechtsbeugung gewertet werden. Ihm sei kein vergleichbarer Fall bekannt, so Pallín, in dem ein Richter wegen ei- ner Anordnung von Abhörungen durch spanische Gerichte wegen Rechtsbeu- gung verurteilt worden sei. Der größte Schaden infolge der Anklage durch die spanische Ultrarechte entstünde jedoch dadurch, dass mit der Infragestellung der Richter auch die Opfer in Frage ge- stellt würden.

Nun haben wir ein Fehlurteil des Ober- sten Gerichtshofes in Spanien, das auf einem falschen institutionellen Ver- ständnis der Richterschaft beruht, in- dem sie davon ausgeht, dass die Ge- richtsbarkeit intern hierarchisch organi- siert sei – als Bürokratie –, und dass die oberen Richter ihnen unterstehenden Richtern Weisungen erteilen dürften; gleichzeitig messen die Obersten Rich- ter den obiter dicta des Verfassungsge- richts eine Bindungswirkung bei, womit Letzeres quasi zum Gesetzgeber erko- ren wurde.1 Bleibt zu hoffen, dass die spanischen Verfassungsrichter das in- stitutionelle Gefüge von sich aus wieder zurechtrücken und die in der Verfassung garantierte richterliche Unabhängigkeit zum alten Leben erwecken; andernfalls haben wir einen neuen Bankrott in Eu- ropa, den Untergang des spanischen Verfassungsstaates und die Geburt ei- nes bürokratisch-organisierten Richter- staates zu befürchten.

Robert Züblin, Rechtsreferendar
Quelle: Berliner Anwaltverein

Faule Kredite Spanische Banken sollen 50 Milliarden Euro zurücklegen

Januar 13, 2012  | by Gülpen Garay

Spaniens Banken müssen nach Angaben des spanischen Wirtschaftsministers Luís de Guindos 50 Milliarden Euro wegen fauler Kredite zurückstellen. Die meisten Institute könnten dieses Polster über mehrere Jahre aus ihren Gewinnen bilden, sagte Wirtschaftsminister Luis de Guindos in einem am Mittwochabend im Internet veröffentlichten Interview mit der „Financial Times“. Die Regierung habe sich für diesen Puffer entschieden. Damit dürfte die Einrichtung einer staatlich finanzierten Bad-Bank-Struktur vom Tisch sein.

Die Banken müssten ihre Bilanzen ohne weiteres Geld aus der Staatskasse säubern, erklärte de Guindos weiter. „In den meisten Fällen können sie das Geld aus ihren Gewinnen selbst aufbringen.“ Dabei sei es auch möglich, die Rückstellungen über mehrere Jahre zu strecken. Staatliche Hilfen werden laut de Guindos nur in Ausnahmefällen nötig sein.

Zudem müsse es unter den Sparkassen eine neue Runde der Konsolidierung geben. „Die neuen Rückstellungen sind höher als der Betrag, über den in der Presse gemunkelt wurde“, sagte Javier Sanchez del Val, Händler bei Banco Sabadell in Madrid.

Nach der geplatzten Immobilienblase sitzen die Institute auf großen Verlusten. Rund die Hälfte des noch gehaltenen Engagements bei Immobilienentwicklern im Volumen von insgesamt 338 Milliarden Euro gilt als problematisch. De Guindos sagte der Financial Times jedoch, in den meisten Fällen könnten die Banken die Rückstellung über mehrere Jahre hinweg aus ihren eigenen Gewinnen bilden. Das Finanzministerium bestätigte die Interviewzitate.

Die Caixabank gab gegen Mittag um 2,8 Prozent nach, Banco Santander rutschte 2,9 Prozent ins Minus und die Banco Bilbao Vizcaya Argentaria fiel um 2,5 Prozent. Auch die Papiere kleinerer Banken gaben nach und der Leitindex IBEX-35 handelte mit minus
1,3 Prozent schwächer als die restlichen Aktienmärkte Europas.

Im Anschluss an eine Kabinettssitzung an diesem Donnerstag wird die spanische Regierung voraussichtlich zusätzliche Sparmaßnahmen bekanntgeben. Bislang stellte die Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy bereits Pläne zur Einsparung von neun Milliarden Euro und Steuererhöhungen von sechs Milliarden Euro vor. Die zusätzlichen Maßnahmen sollen Spanien ermöglichen, dem Schicksal Griechenlands, Irlands und Portugals zu entgehen und ohne Rettungsgelder des Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Union auszukommen.

Neuesten Umfragen zufolge fühlt sich eine Mehrheit der Spanier vom neuen Ministerpräsidenten Rajoy in der Steuerpolitik betrogen. Der konservative Regierungschef habe entgegen allen Versprechungen die Steuern angehoben. Wie aus der am Donnerstag in der Zeitung „El Mundo“ veröffentlichen Umfrage hervorgeht, meinen 58,1 Prozent der Befragten, dass Rajoy gelogen habe. Sogar jeder dritte Wähler der seit dem 22. Dezember regierenden Volkspartei (PP) teile die Ansicht, dass Rajoy in Sachen Steuern sein Wort gebrochen habe.

Rajoy hatte während des Wahlkampfes und nach seinem überwältigenden Sieg am 20. November immer wieder beteuert, dass er als Regierungschef die Steuern nicht anheben werde. Seine erste Maßnahme im Kampf gegen das hohe Haushaltsdefizit war jedoch eine kräftige Erhöhung der Einkommens-, Grund- und Kapitalertragssteuern. Damit will die Regierung rund 6,2 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen.

63 Prozent der Befragten lehnt die Steuererhöhungen ab und ist der Meinung, dass die neue Regierung stattdessen die Staatsausgaben kräftiger hätte kürzen sollen. Die Regierung Rajoy hatte die überraschenden Steuererhöhungen beschlossen, nachdem sie das Haushaltsloch Ende 2011 auf rund 8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) statt der von der vorigen Regierung angepeilten 6 Prozent beziffert hatte. Spanien hat sich verpflichtet, den Fehlbetrag im laufenden Jahr auf 4,4 Prozent und 2013 auf den EU-Grenzwert von 3 Prozent des BIP zu senken.

Via: faz.net

Schummelei in der Provinz

Januar 13, 2012  | by Gülpen Garay

Pilar del Olmo versteht die ganze Aufregung nicht. »Die Schulden unserer öffentlichen Unternehmen machen doch nur 0,7 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts aus. Im Mittel aller Regionen sind es 1,4 Prozent«, sagt die Finanzministerin der Region Kastilien-León in Spaniens Norden trotzig. Im Übrigen sei der Großteil der insgesamt 395 Millionen Euro an Verlusten auf die Firma ADE Parques zurückzuführen, die für Kastilien-León Industriegebiete entwickle. Ja, die Regionalregierung habe die Verschuldung genehmigt. Schließlich habe ADE Parques weiter in die Fertigstellung jener Industriegebiete investieren müssen, die noch inmitten des spanischen Wirtschaftsbooms aus der Taufe gehoben wurden, rechtfertigt sich del Olmo.

Doch der Boom ist seit gut drei Jahren vorbei, und das Problem ist, dass ADE Parques nur eine von inzwischen Tausenden Firmen in regionaler Obhut ist, deren Verluste nicht in den jeweiligen Haushalten auftauchen. Spaniens autonome Regionen sind in etwa mit den Bundesländern in Deutschland zu vergleichen, sie haben allerdings noch weiter reichende Rechte.

Die öffentlichen Unternehmen waren bisher ein beliebtes Mittel, die tatsächliche finanzielle Situation zumindest für eine Weile zu verschleiern. Jetzt steckt Spanien in der Schuldenklemme, ja, das Land hat sich sogar zu einer ernsthaften Bedrohung für die Stabilität der Euro-Zone ausgewachsen. Die konservative Regierung, die seit Dezember vergangenen Jahres im Amt ist, will nun die ihrer Meinung nach Hauptschuldigen für die Misere in die Pflicht nehmen: die Regionen.

Allein in den vergangenen drei Jahren des wirtschaftlichen Niedergangs in Spanien wurden, das hat eine aktuelle Studie ergeben, fast 500 öffentliche Firmen in den Regionen neu gegründet. Die Gesamtschulden von insgesamt gut 2.600 Unternehmen belaufen sich mittlerweile auf knapp 15,5 Milliarden Euro, wie die Unternehmensberatung Russel Bedford auf Basis von Daten der spanischen Zentralbank aus dem dritten Quartal 2011 berechnete.

Das tatsächliche Ausmaß sei jedoch viel größer, warnt die Ökonomin María Gómez Agustín: »Der Zentralbank liegen nur Daten vor, die die Regionen preisgeben. Es gibt aber eine völlig unbekannte Zahl von Firmen, die sich per Definition am Markt orientieren, also den Großteil ihrer Einnahmen auf dem freien Markt bestreiten und damit nicht als öffentliche Unternehmen gemeldet werden.«

Bekannt ist dieses Gebaren der Regionen in der Grauzone der Haushaltsplanung schon lange. Gómez Agustín schrieb erstmals 1999 ein Buch darüber. 2010 aktualisierte sie ihre Informationen und fand deutliche Worte: »Die Gründung öffentlicher Unternehmen durch die autonomen Regionen wurde und wird systematisch dazu verwendet, die per Gesetz vorgeschriebenen Defizitgrenzen zu umgehen. Das stellt einen klaren Gesetzesbruch dar.« Die sogenannte Orientierung am Markt sei vielfach Auslegungssache, kritisiert Gómez Agustín.

So fand sie zum Beispiel ein Kasino in Kantabrien oder eine Fleischkonservenfabrik auf den Balearen. Von öffentlichem Interesse sei da wenig zu erkennen. Damals wurde sie angefeindet. Heute argumentiert der neue Wirtschaftsminister Luis de Guindos ähnlich.

Via: Zeit.de

Iberia streicht mehr als hundert Flüge wegen Streiks

Januar 13, 2012  | by Gülpen Garay

Nach den streikbedingten Flugausfällen vom Montag müssen Spanien-Reisende auch am Mittwoch prüfen, ob ihre Maschine fliegt: Ein Pilotenstreik hat die spanische Airline Iberia erneut dazu gezwungen, mehr als ein Drittel der geplanten Verbindungen zu annullieren. Wie das Unternehmen mitteilte, fielen am Mittwoch 104 Flüge aus. Von den Absagen waren rund 10.000 Passagiere betroffen. Die meisten von ihnen konnten nach Angaben von Iberia auf Maschinen anderer Linien umgebucht werden.

Die Iberia-Piloten hatten bereits am 18. und 29. Dezember 2011 sowie am 9. Januar die Arbeit niedergelegt. Die Streiks, zu denen die Pilotengewerkschaft Sepla aufgerufen hatte, richten sich gegen das Vorhaben Iberias zur Gründung einer Billigfluggesellschaft. Die Gewerkschaft schloss weitere Arbeitsniederlegungen nicht aus, wollte zunächst aber neue Verhandlungen mit dem Konzern führen.

Iberia betonte, dass das Unternehmen von seinem Vorhaben nicht abrücken werde. Die Tochterfirma Iberia Express soll im März mit zunächst vier Maschinen vom Typ Airbus A320 den Betrieb aufnehmen. Bis Ende 2012 soll die Zahl der Flugzeuge auf 13 erhöht werden. Die Tochterfirma soll sich auf Flüge innerhalb Spaniens und Europas spezialisieren, so dass die Muttergesellschaft sich auf die lukrativen Transatlantikrouten konzentrieren kann.

Telefonica hält an Dividendenziel fest

November 11, 2011  | by Gülpen Garay

Der spanische Telefongigant Telefonica hält trotz eines Gewinnabsturzes in den ersten drei Quartalen 2011 an seinen Dividendenzielen für die kommenden Jahre fest. Telefonica meldete am Freitag für die Zeit von Januar bis September einen um fast 70 Prozent auf 2,7 Milliarden Euro zurückgegangenen Nettogewinn. Der Umsatz legte um 5,4 Prozent auf knapp 46,7 Milliarden Euro zu und lag damit 300 Millionen Euro unter den Erwartungen von Analysten.

Belastet wurde das Neun-Monats-Ergebnis durch den 2,7 Milliarden Euro teuren Abbau von 6500 Arbeitsplätzen in Spanien. Das Management bekräftigte, 2012 eine Dividende von 1,75 Euro pro Anteilsschein auszuschütten. In den Folgejahren soll es mindestens soviel sein.

Quelle: handelsblatt.com

Spanische Richterin nennt Eta-Terroristen “Scheißkerle”

November 3, 2011  | by Gülpen Garay

Weinend beschrieb Adoración Zubeldia, Witwe eines von der der baskischen Untergrundorganisation Eta ermordeten Stadtrats, vor Gericht die letzten Lebensmomente ihres Ehemannes: “Das Auto brannte, und mein Mann verbrannte im Inneren.” Die Terroristen hatten den Mann im Jahr 2001 mit einer Autobombe in der nordspanischen Region Navarra getötet.

Doch die mutmaßlichen Täter zeigten selbst vor Gericht keine Reue – für die Schilderungen der Witwe hatten sie nur ein zynisches Lächeln übrig. Richterin Ángela Murillo reagierte darauf am Mittwoch mit den Worten: “Arme Frau … und obendrein lachen diese Scheißkerle noch” – ohne zu wissen, dass das Mikrofon noch eingeschaltet war.
Dieser Ausspruch wurde Murillo beim Prozess gegen Terroristen die vier Angeklagten, darunter der frühere Eta-Militärchef Francisco Javier García Gaztelu alias Txapote, zum Verhängnis: Ihr Kommentar löste einen Sturm der Kritik aus, ihre Unparteilichkeit als Richterin wurde infrage gestellt.

Am Donnerstag kündigte Murillo daraufhin ihren Rückzug aus dem Prozess vor dem zuständigen Gericht in Madrid an. Zur Begründung sagte sie, sie wolle dem Verfahren nicht schaden. Die Richterin sagte, die Verwendung des Wortes “Scheißkerle” sei tatsächlich unglücklich gewesen. Der Vorsitzende des spanischen Parlaments, José Bono, warf ihr zwar vor, einen großen Fehler gemacht zu haben, meinte aber, dass die Richterin genau das gesagt habe, was ganz Spanien glaubt.

Erst kürzlich hatte die Eta nach vier Jahrzehnten Bombenterror der Gewalt abgeschworen. “Die Eta hat entschieden, ihre bewaffnete Aktivität definitiv einzustellen”, hieß es in einer Mitteilung, die die baskische Zeitung “Gara” veröffentlichte. “Im Baskenland beginnen nun neue politische Zeiten. Anstelle von Gewalt und Repression sollen Dialog und Einvernehmen den neuen Zyklus bestimmen.”

Die spanische Regierung ließ offen, ob es nach der Abkehr der Eta von der Gewalt Erleichterungen für inhaftierte Terroristen geben werde. Darüber müsse das neue Kabinett entscheiden, das aus den Wahlen am 20. November hervorgehen werde, sagte Regierungssprecher Blanco.

Euskadi Ta Askatasuna (Baskenland und Freiheit) kämpft seit gut einem halben Jahrhundert für die Gründung eines unabhängigen baskischen Staates. Ihr erstes Attentat verübte sie im Jahr 1968. Seither kamen bei etwa 4000 Terroranschlägen mehr als 830 Männer, Frauen und Kinder ums Leben. 2300 Menschen wurden verletzt. Tausende Politiker, Richter und hohe Beamte im Baskenland mussten von Leibwächtern vor den Terroristen geschützt werden. Das letzte Attentat der Eta liegt zwei Jahre zurück.

Quelle: Spiegel Online

Verspielen Quotengegner die Zukunft?

Oktober 27, 2011  | by Gülpen Garay

Politische Forderungen nach einer verbindlichen, gesetzlichen Frauenquote verhallten ungehört. Stattdessen haben die 30 größten börsennotierten Konzerne ihre freiwilligen Selbstverpflichtungen vorgestellt. Die Dax-Unternehmen gehen dabei unterschiedlich weit: Die selbst gesteckten Ziele reichen von einem Frauenanteil von elf Prozent bei Volkswagen bis zu 35 Prozent bei Adidas. Manche Unternehmen wollen schon in knapp zwei Jahren soweit sein, andere erst in neun Jahren.

Diese Regeln gelten allerdings nur für das mittlere Management – eine Mogelpackung. Die Männerdomäne der unternehmensführenden Vorstände und ihrer Kontrollgremien, der Aufsichtsräte, fassen die Konzerne nicht an. Für diese obersten Chefetagen wollen sich die DAX-Unternehmen nicht auf Frauenanteile festlegen. Bei einem ersten “Quotengipfel” mit Politikern und Vertretern der DAX-Unternehmen im März ging es ausdrücklich auch um diese Spitzenposten.

In der CDU ist nun ein offener Streit zwischen den Spitzenfrauen Kristina Schröder und Ursula von der Leyen um die Frage einer Frauenquote entbrannt. Die Zuständigkeit liegt bei Bundesfamilienministerin Schröder (CDU). Sie lobte die Initiative der Konzerne. Kein Unternehmen sei unter der zehn-Prozent-Marke geblieben. Bereits im Vorfeld hatte sie eine Einheitsquote deutlich abgelehnt und stattdessen den Begriff Flexi-Quote in die Debatte gebracht.

Gegenwind bekommt sie von ihrer Vorgängerin im Familienministerium, der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie fordert eine gesetzlich bindende Frauenquote von 30 Prozent in allen Großunternehmen bis 2018. Die Unternehmen würden bei der Frauenförderung ein “Schneckentempo” an den Tag legen, sagt von der Leyen.

Die Vize-Chefin der EU-Kommission und EU-Justizkommissarin Viviane Reding will den Frauenanteil in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bis 2020 sogar auf 40 Prozent heben. “Im März 2012 werde ich Bilanz ziehen”, sagte Reding. Bis dahin können die EU-Mitgliedsstaaten freiwillige Lösungen entwerfen. Für eine gesetzliche Quote haben sich bereits Frankreich, Spanien, Belgien und die Niederlande entschieden.

Das Modell einer freiwilligen Selbstverpflichtung ist nicht neu. 2001 gab es bereits ein Versprechen von Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die Chancengleichheit von Männern und Frauen voranzubringen. Doch passiert ist seitdem nicht viel. Noch immer sind nur knapp vier Prozent aller DAX-Vorstände Frauen – und die GegnerInnen einer Frauenquote zahlreich.

Was meinen Sie: Verspielen QuotengegnerInnen die Zukunft?

Beziehen Sie Stellung! Die taz wählt unter den interessantesten Kommentaren einen aus und veröffentlicht ihn im Wochenendmagazin sonntaz. Der Kommentar sollte etwa 1.200 Zeichen umfassen und mit dem Namen und der Email-Adresse der Autorin oder des Autors versehen sein.

Quelle: taz.de

Spanien verschafft sich Geld am Kapitalmarkt

Oktober 27, 2011  | by Gülpen Garay

Spanien Kapitalmarkt

Spanien hat sich nach der jüngsten Herabstufung seiner Bonität frisches Geld zu teilweise höheren Zinsen als zuletzt besorgt. Das südeuropäische Land musste den Investoren am Kapitalmarkt bei der Anleihenauktion im Volumen von insgesamt 3,9 Milliarden Euro für die bis 2019 laufende Anleihe eine Rendite von 5,1 Prozent zahlen. Bei der letzten Auktion Mitte September war der Zins noch unter der Fünf-Prozent-Marke geblieben.

Die Rating-Agentur Moody’s hatte wegen der Schuldenkrise am Dienstag die Bonitätsstufe für Spanien gesenkt. Das Volumen der drei Anleihen-Auktionen mit Laufzeiten von sechs, acht und zehn Jahren lag zugleich nur knapp in der oberen Hälfte der angepeilten Zielspanne von 3,25 bis 4,25 Milliarden Euro. Für die zehnjährige Anleihen fiel der Zinssatz gegenüber der letzten Auktion vom 21. Juli zwar.

Allerdings verweisen Experten darauf, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den vergangenen Monaten mit ihren Staatsanleihenkäufen das Renditeniveau für die spanischen Anleihen gedrückt hat. Spanien muss den Gläubigern nunmehr für seine zehnjährige Anleihe 5,433 Prozent Zinsen zahlen. Analysten halten dieses Niveau noch für relativ unproblematisch, da es ihrer Ansicht nach erst bei Renditen ab rund sieben Prozent eng für das klamme Mittelmeerland würde. Spanien war wie auch Italien im Sommer ins Visier der Märkte geraten, da Spekulationen über ein Übergreifen der Schuldenkrise von den Rand- auf die Kernstaaten der Euro-Zone aufkamen.

Quelle: handelsblatt.com

Brandherd Sparkasse

Oktober 27, 2011  | by Gülpen Garay

Der Countdown läuft«, schrieben Spaniens Zeitungen im Frühjahr – und meinten damit, dass die Zeit der cajas de ahorros, der spanischen Sparkassen, eigentlich abgelaufen ist. Gleichwohl gewährten Spaniens Regierung und die Zentralbank den maroden Instituten im März eine letzte Frist, um ihr Kernkapital auf zehn Prozent zu erhöhen und damit das Vertrauen in die Solidität des Finanzsystems wieder zu festigen. Wenn die Frist am Freitag abläuft, sind keine Überraschungen zu erwarten. Die Institute, die die Anforderungen nicht erfüllen und deshalb mit Milliardensummen aus Steuergeldern verstaatlicht werden müssen, sind diejenigen, denen das im März vorhergesagt wurde.

Die Möglichkeit, private Investoren anzulocken oder an die Börse zu gehen, war insbesondere für die kleineren der auf eine regional begrenzte Klientel konzentrierten Sparkassen eine theoretische – zumal im Krisenland Spanien, das trotz hartnäckiger Dementis seiner Regierung auf der Liste der Kandidaten für den Euro-Rettungsfonds steht. In Zeiten, da selbst namhafte und international tätige Unternehmen ihre Börsengänge verschieben, wagten mit Bankia und Banca Cívica Ende Juli lediglich zwei Institute den Schritt auf das Parkett. Nach Maßgabe der Zentralbank waren sie aus mehreren Sparkassen gebildet und dann in Banken umgewandelt worden. Ihre Aktien notieren seither unterhalb ihres Ausgabekurses. Dabei waren sie bereits mit erheblichen Abschlägen gestartet, um überhaupt Käufer zu finden. »Die Anleger fliehen aus den Titeln, sie kaufen nicht einmal Aktien von spanischen Großbanken. Warum sollten sie dann ausgerechnet Interesse an Sparkassen zeigen?«, fragt Fernando Fernández von der Madrider IE Business School.

Spaniens Sparkassen waren ursprünglich als private Stiftungen ohne Gewinnzwang organisiert. Sie entwickelten sich zum Risiko für das spanische Finanzsystem, weil sie während des mehr als zehn Jahre währenden Immobilienbooms einen Großteil jener Darlehen vergaben, die seit dem Platzen der Blase 2007 als faul gelten. Die Rating-Agenturen stuften die Bonität spanischer Staatsanleihen nicht zuletzt deshalb herunter.

Welchem Wahnsinn sich die cajas hingaben, illustriert das Beispiel der Caja de Ahorros del Mediterráneo (CAM) aus Alicante. Die Sparkasse, die zu den zehn größten Kreditinstituten des Landes zählt und sich Ende 2004 auf dem Höhepunkt des spanischen Immobilienbooms stark genug fühlte, gemeinsam mit der Riu-Gruppe und einem dritten Partner den 31-Prozent-Anteil der WestLB an TUI zu übernehmen, machte im ersten Halbjahr 2011 über 1,1 Milliarden Euro Verlust.

Von den mehr als 12 Milliarden Euro an Krediten, die sie an sogenannte promotores vergab – also an Vermittler, die im Auftrag interessierter Bürgermeister Wiesen und Felder zu Bauland machten –, wurden 62 Prozent als notleidend oder zweifelhaft eingestuft. Jetzt sucht die Zentralbank, die der CAM im Sommer mit 2,8 Milliarden Euro aus dem spanischen Bankenrettungsfonds beisprang, Käufer für das marode Institut. Ursprünglich sollte die Frist für noch unverbindliches Interesse am vergangenen Montag ablaufen. Sie wurde um zwei Tage verlängert, angeblich, um den Interessenten mehr Zeit zur Prüfung der Details zu geben. Wahrscheinlicher ist, dass denen nicht einmal das Versprechen der Zentralbank ausreicht, zehn Jahre lang bis zu 90 Prozent aller Verluste zu tragen. In Madrid erzählt man sich, dass BDE-Mitarbeiter die Chefs der Großbanken Santander und BBVA beknieten, ihren Hut in den Ring zu werfen.

Spanien bekommt jetzt die Quittung dafür, dass es dem Treiben auf dem Immobilienmarkt und dem Siechtum der Sparkassen zu lange tatenlos zugeschaut hat. Mindestens drei weitere Institute werden derzeit mit Steuergeldern verstaatlicht und brauchen dann private Käufer. Die Liste der Hilfsbedürftigen könnte noch länger werden, wenn sich in Brüssel die Idee durchsetzt, die beim letzten Bankenstresstest beinahe durchgefallenen Institute nicht erst im April 2012 mit mehr Kapital auszustatten. Sieben davon sind in Spanien ansässig. Der spanische Bankenrettungsfonds hat 19,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind aber schon 17,5 Milliarden Euro vergeben oder fest verplant.

Spaniens sozialdemokratische Regierung wird für ihre Ignoranz büßen müssen und bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 20. November abgewählt werden. Dass dann die Konservativen der Partido Popular die noch verbliebenen Brandherde am Immobilienmarkt löschen müssen, ist ein Stück Gerechtigkeit – sie waren es schließlich, die den ungesunden Boom in den neunziger Jahren angefacht hatten.

Quelle: Zeit Online

Fitch stuft Kreditwürdigkeit von Spanien und Italien herab

Oktober 27, 2011  | by Gülpen Garay

Kreditwürdigkeit von Spanien und Italien

Die Rating-Agentur Fitch hat die Kreditwürdigkeit der beiden Euro-Länder Italien und Spanien herabgestuft. Spanien werde nun mit AA- bewertet und damit zwei Stufen niedriger als bisher, teilte die Agentur mit. Italien bekam nun die fünfthöchste Note A+.

Sowohl für Italien als auch für Spanien ist der Rating-Ausblick negativ, was eine weitere Herabstufung in den kommenden Monaten möglich macht. Fitch begründete seine Entscheidungen mit Risiken für die beiden Länder wegen der Schuldenkrise im Euro-Raum. Italien und Spanien sind die dritt- beziehungsweise viertgrößte Euro-Volkswirtschaft.

Fitch rechnet damit, dass das spanische Wirtschaftswachstum bis 2015 weiter unter zwei Prozent liegt. Die Arbeitslosigkeit, die derzeit rund 20 Prozent beträgt, werde hoch bleiben. Trotz der gestiegenen Risiken stuft Fitch die spanischen Staatsanleihen weiter als sicher ein. Allerdings habe die Verschärfung der Schuldenkrise in der Euro-Zone negative Auswirkungen auf das Land.

Der italienischen Regierung warf die Rating-Agentur unzureichendes Verhalten in der Krise vor. Es sei zu spät auf die Ausweitung der Schuldenkrise reagiert worden. Italien hat Schulden von rund 1,9 Billionen Euro.

Fitch ist die kleinste der drei großen Rating-Agenturen. Am Dienstag hatte bereits Konkurrent Moody’s die Kreditwürdigkeit Italiens auf A2 gesenkt. Damit stufen Moody’s und Standard & Poor’s die Bonität des Staates niedriger als Fitch ein.

Quelle: Zeit Online